Reisebedingungen HolidayYoga.de

HolidayYoga ...unterwegs ankommen

Ihr Yoga-Reiseveranstalter seit 2006
Kundengeldabsicherung bei der R+V

 

Reisen ist Vertrauenssache. Die Qualität einer Reise läßt sich erst nach Reiseende endgültig beurteilen. Es ist das Ziel von HolidayYoga, zufriedene Kunden langfristig zu begeistern. Alle Beteiligten verwenden viel Zeit und Liebe zum Detail, um jede Reise bestmöglich zu gestalten, vorzubereiten und durchzuführen. Der Erfolg hängt von vielen Faktoren ab, die nicht alle durch HolidayYoga beeinflusst werden können.

Bitte lesen Sie sich daher die folgenden ReiseBedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und HolidayYoga – nachstehend HolidayYoga genannt – regeln, und die Sie vor verbindlicher Buchung anerkennen, sorgfältig durch.


In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt Holidayyoga das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und HolidayYoga dem Pauschalreiserecht der §§ 651a – m Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender Anwendung. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und HolidayYoga in erster Linie diese Vertragsbestimmungen.

1. Ihre Reiseanmeldung

Mit der eMail Reiseanmeldung oer per Post bietet der Kunde HolidayYoga den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann auf Wunsch auch telefonisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Reisebestätigung

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch eine Rechnung von HolidayYoga zustande. Bei Vertragsabschluss wird HolidayYoga dem Kunden die Rechnung im PDF Format online (auf Wunsch per Post) aushändigen. Der Vertrag basiert auf Angaben, Beschreibungen und Bedingungen aus unserem Online-Katalog.  

3. Zahlung des Reisepreises

3.1 Nach Übergabe der Rechnung per eMail als PDF, auf Wunsch auch gern per Post, ist eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, sowie wenn gewünscht die komplette RRV und der Flug nach Zahlungsbedingungen des Leistungsträgers. Sie erhalten einen Online-Sicherungsschein. Der restliche Reisepreis ist bis spätestes 2 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Durchführung der Reise feststeht und sie nicht aus den Gründen von Ziffer 10.1 abgesagt werden kann. Bei Buchungen, die weniger als 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig, wenn die Reise aus den genannten Gründen nicht mehr abgesagt werden kann.

3.2 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist HolidayYoga berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziffer 6.2 zu verlangen.

4. Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Beschreibungen der jeweiligen Reise auf dieser Website und aus der Reisebestätigung nach Maßgabe der Ziffer 2 dieser AGBs. Sie sind für HolidayYoga bindend. HolidayYoga behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Websiteangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich sofort informiert wird. Flüge und andere Anreisen/Transfers sind nicht Bestandteil der HolidayYogareise!

5. Rückbestätigung von Flügen

Die Einhaltung und Gestaltung des Flugplanes liegt im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Teilweise sind kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, des Fluggeräts und der Streckenführung nicht zu vermeiden. Reiseteilnehmern, die eine individuelle Verlängerung einer geführten Reise oder eine individuelle Anreise insgesamt gebucht haben, wird empfohlen, sich vor dem Rückflug bei der Vertretung von HolidayYoga bzw. gleich direkt bei der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise in den Reiseunterlagen. Mögliche Ansprüche des Reiseteilnehmers aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt. 

6. Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind aufgrund des spezifischen Charakters nicht vollkommen auszuschließen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. HolidayYoga verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

6.2 HolidayYoga ist berechtigt, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für HolidayYoga vorhersehbar waren.

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann HolidayYoga a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.  Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber HolidayYoga erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

6.3 Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der in Ziffer 6.2 genannten Preisbestandteile und ihren Auswirkungen auf die Kosten der Reise entspricht. HolidayYoga ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu spezifizieren und zu belegen.

6.4 HolidayYoga hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Änderung des Reisepreises unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, mitzuteilen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 

6.5 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% oder wurde eine wesentlicheReiseleistung erheblich geändert, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von HolidayYoga verlangen, sofern HolidayYoga in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.

6.6 Der Reisende hat die unter Ziffer 6.1 bis Ziffer 6.5 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch HolidayYoga bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.

7. Rücktritt durch den Reisenden

7.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt kann HolidayYoga eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Dies gilt nicht für den Rücktritt wegen Preiserhöhung nach Maßgabe der Ziffer 6.5.

7.2 Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers

vom Reisevertrag (schriftlicher Storno) einer Reise von HolidayYoga im Ferienhaus sowie vom Vertrag einer xPress Schulung oder eiens Schulungs-Camp`s kann HolidayYoga anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:

Rücktritt        bis  57 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
Rücktritt ab  56 bis 23 Tage vor Reisebeginn:     50% des Reisepreises
Rücktritt ab  22 bis   0 Tage vor Reisebeginn:     90% des Reisepreises

HY Kulanz:
Ist die Reise komplett ausgebucht, gibt es das erhobene 
Stornogeld zurück abzueglich 100€ Bearbeitungsgeld. Das gilt nicht fuer Zusatzleistungen und der Anreise + Flüge.

 

Für Kreuzfahrten, Rundreisen, Hotelreisen, Törns, FernReisen kann HolidayYoga
folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend 
machen:

Rücktritt  bis 28 Tage vor Reisebeginn:                20% des Reisepreises
Rücktritt ab 27 bis 0 Tage vor Reisebeginn:                90% des Reisepreises

 

Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. In diesem Fall ist der Reisende nur zum Ausgleich der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Tipp: Wir empfehlen daher auch immer die RRV!

7.3 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Reiseziels vorgenommen (Umbuchung), ist HolidayYoga berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben: Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.2 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden. Personenbezogene Umbuchungen von Flügen sind grundsätzlich nicht möglich.

7.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. HolidayYoga kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende HolidayYoga als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten ggf. entstehenden Mehrkosten. Die Umbuchungskosten werden von HolidayYoga mit EUR 100 berechnet. Dem Reisenden bleibt der Nachweis niedrigerer Kosten unbenommen.

8. Reiseversicherungen
(Reise-Rücktrittskosten-Versicherung) Gegen die in Ziffer 6.2 genannten 
Rücktrittskosten RRV kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung versichern. HolidayYoga empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung. Einen erweiterten Versicherungsschutz bietet das HolidayYoga-Komplettschutzpaket mit folgenden Versicherungen: Reise-Rücktrittskosten-, Notfall-, Reisegepäck-, Reise-Unfall- und Reise-Haftpflicht-Versicherung. 

9. Rücktritt von HolidayYoga

9.1 Bis 2 Wochen vor Reisebeginn kann HolidayYoga von der GruppenReise zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Der Rücktritt durch HY wird Ihnen der per HY bekannter eMail (die  eMail die HY von Ihnen bei Buchung genannt wurde) mitgeteilt. Sie erhalten alle bezahlten Zahlungen umgehend und komplett zurück.

HolidayYoga kann auch bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl ein ähnliches aber kleineres Haus bis max 50 Km Umgebung per Luftlinie gerechnet zur Verfügung stellen, um die Durchführung der Yoga-Reise auch mit etwas weniger Kunden aber dennoch zum gleichen Preis  zu gewährleisten. 

9.2 Falls HolidayYoga bereit und in der Lage ist, die Reise trotz Nichterreichens der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl aber  einem kleinen Aufpreis von max 10 Prozent , so werden Sie bis spätetsens 3 Wochen vorher per eMail dazu online unterrichtet. Es steht dann dem Reisenden dann  frei, dieses NEUE Angebot anzunehmen oder abzulehnen. D.h. kostenlos seine Platz zu stornieren. Stimmt der Reisende diesem neuen Angebot zu, kommt auf dieser Grundlage ein ganz neuer Reisevertrag zustande. Unsere Fairness: Kommt die Mindest-Teilnehmerzahl letztendlich noch  zustande, (was oft Lsst Minute der Fall ist) erhalten Sie selbstverständlich diesen vorher gezahlten Aufpreis zurück! Dann cash vor Ort gg Quittung.

9.3 Falls ein Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, ist HolidayYoga berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. In diesem Fall behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

10.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, hoheitsrechtliche Anordnungen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl HolidayYoga als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

10.2 HolidayYoga kann für bereits erbrachte Leistungen oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10.3 HolidayYoga ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen, im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Haftung von HolidayYoga

HolidayYoga haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für: gewissenhafte Vorbereitung der Reise und sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger; Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder b) HolidayYoga für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

12.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen HolidayYoga aus

unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von HolidayYoga bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ziffer 12.3 bleibt unberührt, auch soweit die Haftung dort über die vorstehende Beschränkung hinaus geht.

12.3 Haftung des Luftfrachtführers: Kommt HolidayYoga die Stellung eines Luftfrachtführers zu, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalenAbkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.

12.4 Kommt HolidayYoga z.B. bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, regelt sich die Haftung von HolidayYoga ausschließlich nach den Bestimmungen der §§ 664 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem 2. Seerechtsänderungsgesetz (SeeRÄndG). In den Bestimmungen sind Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse zu Gunsten des Beförderers beschrieben. Wenn sich der ausführende Beförderer auf eine Beschränkung der Gesamthaftung gemäß § 486 HGB in Verbindung mit Art. 11 des 2. SeeRÄndG berufen kann, steht dieses Recht auch HolidayYoga gegenüber dem Reiseteilnehmer zu.

12.5 Vermittelt HolidayYoga individuell einzelne fremde Leistungen (z.B. Flug, Mietwagen, Bahn, Flug etc.) zu einer YogaReise dazu, so haftet HolidayYoga nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Flug und Mietwagen sind  nicht Bestandteil der HolidayYogaReise (MietwagenFahrgemeinschaft/eigenes MietAuto, individueller Flug/Anreise)

13. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Nach der EU-VO 2111/2005 ist HolidayYoga verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat HolidayYoga den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist unter ec.europa.eu/transport/air/safety/flywell_en.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.

14. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

14.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe (in schriftlicher Form und mit Unterschrift direkt vor Ort vom Reiseleiter/Yogalehrer mit Frist verlangen. HolidayYoga kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

14.2 Leistet HolidayYoga nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten, angemessenen Frist, i.d.R. 48h,  Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn HolidayYoga die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes, besonderes Interesse geboten ist.

14.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

14.4 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist  zur Abhilfe zu setzen. Der Bestimmung einer solchen Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von HolidayYoga verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber HolidayYoga geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. 

15.2 Die in Ziffer 15.1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reiseteilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem HolidayYoga oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

16. Beschädigung und Verlust von Reisegepäck

Zusätzlich zu den nach Ziffern 14 und 15 erforderlichen Erklärungen sind Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck direkt dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen, z.B. für Fluggepäck, Ausschlussfristen enthalten, besteht ohne eine solche rechtzeitige Anzeige die Gefahr eines Anspruchsverlustes. In der Unterkunft haftet der Kunde für sein Gepäck selbst.

17. Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

17.1 HolidayYoga weist dieser Website und/oder in der Buchungsbestätigung auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland ausserhalb der EU hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende beantragt das Visum selbst bei dem entsprechenden Konsulat. Visumanträge und Merkblätter zum Ausfüllen dieser sind auf Anfrage bei HolidayYoga erhältlich. HolidayYoga informiert die Teilnehmer von wichtigen Änderungen vor Antritt der Reise.

17.2 HolidayYoga haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende HolidayYoga mit der Beschaffung beauftragt hat, es sei denn, dass HolidayYoga die Verzögerung zu vertreten hat. 

17.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von HolidayYoga bedingt sind.

17.4 Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen, auch bezüglich des Thrombose-Risikos bei Langstreckenflügen, sollte sich der Reiseteilnehmer rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat einholen. Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, Tropeninstitute oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geben allgemeine Informationen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen HolidayYoga und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Reisende kann HolidayYoga nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von HolidayYoga gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von HolidayYoga maßgebend.

19. Gültigkeit

Mit Erscheinen des aktuellen Web-Kataloges verliert der vorher erschienene webKatalog seine Gültigkeit.Das gilt selbstredend nicht für schon bestehende Buchungen.

20. Sonstiges

20.11. Die Angaben zu den Levels der Kurse A M F erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben sowohl subjektiven Einschätzungen unterliegen als auch durch äußere Umstände wie Wetterbedingungen stark beeinflusst werden.

20.2.. Die jeweils angegebenen YogaKurse betragen je 90 min. Bei schlechtem Wetter gibt es ggfs statt geplant morgens dann abends das tägliche BasisYoga oder es wird die Gruppe morgens/abends halbiert und es gibt für jeden TN somit auf jeden Fall 1 mal IndoorYoga am Tag. (das gilt nicht am An/Abreisetag!). Bei den ausgeschriebenen OutdoorYogaHotel-Reisen gilt das nicht. Dann fällt Yoga - leider - aus. Es wird bei gutem Wetter am nächsten Tag mit 1 zusaetzlichen Einheit gern nachgeholt. HolidayYoga bemüht sich bei einer unerwarteten Schlechtwetterphase um einen Raum in der Nähe.

20.03. Der Yogalehrer/Koch/Yoga-Reiseleiter fährt keine Kunden mit  dem Auto mit, es sein denn er hat neben einem gültigen Führerschein auch eine P-schein.

20.04. HolidayYoga haftet nicht für Geld/Sachen/Wertsachen im Boot/Ferienhaus/Hotel/Auto. Bitte achten Sie daher darauf, das Sie es dabei haben und das Haus immer abgeschlossen ist. Es wird besprochen wie mit dem meist nur einen Schlüssel verfahren wird .

20.05. Erkrankt der /die Yogalehrerin oder HobbyKoch kurzfristig oder direkt auf der YogaReise, so sorgt HY für adäquaten Ersatz. Ansonsten erhalten Sie 10€ für jeden ausgefallenen Yogakurs sowie 10€ pro Abend für die entfallenden HP zurück. Eben wenn es HolidayYoga kurzfristig nicht gelungen ist, einen adäquaten Ersatz zu finden. PS das war noch nie der Fall.

20.06. Kontrolle der Rechnung/Buchungs- und Reiseuntelagen Der Kunde kontrolliert unverzüglich seine (online/Post)Buchungs- und Reiseunterlagen und Rechnungen.

20.07. Kunde gibt bei seiner Überweisung an HolidayYoga das Reisedatum, Vor-/Namen, ReiseNamen (Mallorca Finca z.B.) und seine Rg Nummer an (siehe auch auf Rg der Kommentar) an.

20.08. Wertsachen in der Unterkunft und unterwegs HolidayYoga haftet nicht für Wertsachen und auch nicht für das Gepäck.Oft gibt es auch meist nur einen Hausschlüssel. Die Yogagruppe bespricht vor Ort mit dem Reisebegleiter - wo der Schlüssel für alle immer findbar versteckt wird. Nein, nicht unterm Blumentopf.

20.09. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 651 a bis m des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit HolidayYoga nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen ist.

20.10 Yoga-Matte Jeder Reiseteilnehmer bringt - auch - aus hygienischen Gründen bitte immer seine eigene gern dickere Yogamatte, gern noch eine Decke, Block, Gurte und immer ein Badehandtuch mit. Auf warme und bequeme Sport-Kleidung wird gleichfalls hingewiesen.

20.11. 1/2 ZweibettZimmer, DZ als EZ    Sie haben auf unseren Reisen sehr oft die Moeglichkeit statt einem EZ oder DZ als EZ mit Aufpreis ein halbes Zweibettzimmer (m/m oder w/w) zu Endebuchen. Dieses Angebot gilt, je nach Verfügbarkeit bis späetestens 3 Wochen vorher (es sei den es ist anders ausgeschrieben). Danach können Sie es gern noch unverbindlich anfragen, um dadurch ggfs den EZ Zuschlag kurzfristig doch noch zu sparen, d.h. wenn HolidayYoga in dieser kurzfristigen Zeit noch 2. Person (m/m oder w/w) für Ihr DZ findet. Sie erhalten dann den EZ Zuschlag zurück überwiesen.

20.12 Der allgemeine Gerichtsstand ist Berlin.

 

HolidayYoga ....unterwegs ankommen
Annette Grützner Einzelunternehmen und Inhaberin
Scherenbersgtr. 6     10439 Berlin      Deutschland


 

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